Andrea Becker-Bergemann - Dipl.-Ing. Univ. Architektin


Verkehrswertgutachten

Verkehrswert – § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verkehrswert (Marktwert) ist auf Grundlage des Ergebnisses des angewandten Wertermittlungsverfahrens unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt abzuleiten.
Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
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