Andrea Becker-Bergemann - Dipl.-Ing. Univ. Architektin


Schiedsgutachten

Der Schiedsgutachter (SchGA) klärt auf unparteiischer Ebene im Rahmen eines Rechtsverhältnisses zwischen zwei oder mehreren Parteien streitige oder unklare Verhältnisse für die Parteien verbindlich.
Als Rechtsgrundlage dient neben den §§ 317-319 BGB die Schiedsgutachtenabrede (SchGA-Abrede) und der Schiedsgutachterauftrag (SchGA-Auftrag).
Mit Hilfe eines SchGAers werden Meinungsverschiedenheiten
auf privatrechtlicher Grundlage
züzig und möglichst formlos
unparteilich und sachgerecht
rechtsverbindlich
und insbesondere
außergerichtlich
erledigt.
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