Andrea Becker-Bergemann - Dipl.-Ing. Univ. Architektin


Beleihungswertgutachten

Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
Bei der Ermittlung von Beleihungswerten nach § 16 Abs. 1 und 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG) ist die am 1. August 2006 in Kraft getretene Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken, die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), zu Grunde zu legen.

Der Beleihungswert „... ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.“(§ 3 Abs. 1 BelWertV)

Durch die BelWertV sind Anforderungen an die Methodik der Wertermittlung und insbesondere gemäß § 6 BelWertV an die Qualifikation der Sachverständigen festgelegt, welche über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 verfügen müssen.

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